
(...) März 2017 (2 BvR 1163/13) bestätigt. Es bestehen gute Aussichten, dass die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken. Die steuer- und strafrechtlichen Folgen der rechtswidrigen Praktiken werden die Justiz sicherlich noch lange beschäftigen. (...)