Wie wollen sie erreichen, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen in der Berliner Verwaltung nur nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit?
In der Vergangenheit wurde Art. 33 Abs. 2 GG.viel zu oft mißachtet. Stellenbesetzungen in Kommunen, Ländern und Bund erfolgten Viel zu oft nach Parteizugehörigkeit. Das Ergebnis ist eine aufgeblähte ineffektive Verwaltung.
Antwort ausstehend von Stephan Schmidt CDU

