
(...) Das gilt es zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C eingehend faktisch und rechtlich analysiert. Der Beschlusstext enthält keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage erfolgversprechend wäre. (...)