(...) Natürlich wird oft an uns herangetragen, dass die Abgeordnetendiäten als zu hoch empfunden werden. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48, Absatz 3, dass den Abgeordneten eine „angemessene Entschädigung“ zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Politiker sichern. (...)
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