Wünschenswert bleibt daher grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung zwischen den getrennten Eltern. Wenn diese sich nicht erreichen lässt, sollte eine gerichtliche Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls getroffen werden, ohne eines der genannten Modelle zum Regelfall zu erheben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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