(...) Für uns steht jedoch fest, dass der „Wert der Freiheit“ viel höher ist, als das, was heute für die Entschädigung des immateriellen Schadens gezahlt wird. In einer Pressemitteilung habe ich mich bereits dazu geäußert. Auch wenn man „Freiheit“ wohl kaum monetär veranschlagen kann, ist klar, dass die aktuelle Gesetzeslage eher ein Hohn für die Betroffenen ist. (...)
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