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Stephan Brandner
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Frage von Jürgen B. •

Sehr geehrter Herr Brandner, es ist also unmöglich das eine Partei ein Misstrauensvotum stellt, ohne das der Bundeskanzler zuvor einen Nachfolger bestimmt?

Demnach wäre es also unmöglich eine Regierung aufzulösen, oder ?

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt. „Konstruktiv“ heißt es, weil es nicht ausreicht, nur den Kanzler abzuwählen, sondern die Parlamentarier müssen sich auch auf einen neuen Regierungschef einigen. Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler zu entlassen und den gewählten Nachfolger zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).

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