(...) Zu den Arbeitsgelegenheiten (1,05€ Jobs) wäre zu nennen: Für alle Asylsuchenden besAsylsuchendene Möglichkeit der Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten (1,05 €-Jobs), die in § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt sind, vgl. dazu auch beiliegenden PM. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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