Sehr geehrter Herr Bilger,ist es nicht vermessen wenn Sie behaupten das neue „Heizungsgesetz“der Union sei flexibler und praktikabler als das Habecksche Gesetz?MfG Patrik B.
Nachfrage zu Ihrer Antwort an Herrn G. Vom 12.6.26
Normenkontrollrat Zitat: eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/normenkontrollrat-gebaeudemodernisierungsgesetz-100.html
Wie können Sie versichern daß Klimaziele eingehalten werden wenn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken beim Erreichen der Klimaziele anmeldet ebenso wie die KlimaUnion ?
https://www.erneuerbareenergien.de/waerme/verstoesst-das-gebaeudemodernisierungsgesetz-gegen-die-verfassung
https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2026/05/19/heizungsgesetz-bundesverfassungsgericht-thomas-heilmann.html
Warum sagen Sie die Unwahrheit wenn Sie behaupten im alten Heizungsgesetz hätte es eine Pflicht zum Tausch funktionierender Anlagen gegeben?https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

