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Steffen Bilger
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Frage von Claus W. •

Werden Sie die deutsche Zustimmung zu Teslas FSD im EU-Ausschuss TCMV im Dezember daran knüpfen, dass Tesla Unfalldaten vollständig, ungeschwärzt und lesbar an Ermittler und Geschädigte gibt?

Sehr geehrter Herr Bilger,

bei FSD haftet der Fahrer allein (Level 2). Die Daten, die klären, ob Mensch oder System einen Unfall verursacht hat, liegen aber allein beim Hersteller. § 63a StVG verpflichtet zur Datenspeicherung erst ab Level 3.

In den USA schwärzt Tesla laut einer Auswertung von Electrek in fast allen Unfallmeldungen an die Behörde NHTSA Hergang und Softwareversion (electrek.co, 1.9.2026). Im Fall Benavides gegen Tesla erklärte Tesla jahrelang, entscheidende Unfalldaten nicht zu finden; Gutachter fanden sie im Steuergerät, Tesla besaß sie seit dem Unfalltag. Die Jury sah Tesla zu einem Drittel mitverantwortlich (Urteil Miami, 2025).

Name und Tempoüberschreitung waren bereits Gesprächsthema mit Tesla. Eine Datenpflicht wäre die dritte Bedingung – und die, die Unfallopfern hilft.

Haftung beim Fahrer, Beweise beim Hersteller: Das sollte nicht europäischer Standard werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter G.

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