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Frage von Marcel S. •

Frage an Steffen Bilger von Marcel S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bilger,

ich beziehe mich hier auf die
Antwort vom 10.06.2015, die Sie auf die Frage von Herrn Lehmann (14.05.2015) gegeben haben. Ich habe mir mal die Zeit genommen und die von Ihnen verlinkte, im Übrigen zwanzig Jahre alte, Studie (www.cedro-uva.org) gelesen und, so denke ich jedenfalls, verstanden. Die Kernaussage dieser Studie ist eine vollkommen andere, als Sie in Ihrer Antwort behaupten. Wesentlich ist der vorletzte Absatz:
"In Amsterdam, wo der Konsum illegaler Drogen aufgrund der problemlosen (illegalen) Erhältlichkeit dieser Drogen ermöglicht wird, genügt Cannabis offenbar aus, um die Neugier auf Drogen zu befriedigen. Nur wenige erfahrene Cannabiskonsumenten probieren andere illegale Stoffe, vor allem Kokain und Ecstasy. Dies trifft sowohl für Cannabiskonsumenten zu, die die aktive Strafverfolgung von individuellem Drogenkonsum niemals am eigenen Leibe verspürt haben (die ´junge´ Altersgruppe, die 1958 oder später geboren wurde) als auch für Cannabiskonsumenten, die in der Zeit der aktiven Strafverfolgung des Konsums von Cannabis und anderen illegalen Drogen aufgewachsen sind (die ´alte´ Altersgruppe, die vor 1958 geboren wurde). Wir haben bestätigt, daß Cannabiskonsum stets dem Konsum anderer Drogen vorausgeht, sofern es überhaupt dazu kommt. Wir haben weder zu erklären versucht, warum das der Fall ist, noch warum die große Mehrheit der Cannabiskonsumenten keine Neugier auf andere illegale Drogen entwickelt."
Die andere verlinkte Studie stammt aus dem Jahr 2003, gilt in Fachkreisen ebenfalls als veraltet.
Können Sie neuere und aktuellere Studien aufbieten, um Ihre Behauptungen zu untermauern. Neueste Untersuchungen stützen eher das Gegenteil: http://psycnet.apa.org/psycinfo/2015-34684-001/

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Marcel Schieweling

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr Schieweling,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte schicken Sie mir Ihr Anliegen aber direkt an meine Mail-Adresse steffen.bilger@bundestag.de.

Auf diesem Wege erhalten zahlreiche Bürger aus meinem Wahlkreis auch jetzt schon eine Antwort auf ihr Anliegen. Gerne werde ich Ihre Anfrage zeitnah beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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