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Steffen Bilger
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Frage von Tilly Anna D. •

Frage an Steffen Bilger von Tilly Anna D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bilger

Die aktuelle Situation in Russland macht mir große Sorgen. Im Windschatten der Ereignisse dieser Tage hat Putin die Menschenrechte für Minderheiten, Homosexuelle, Transsexuelle, usw. weiter eingeschränkt. Sie bekommen keinen Führerschein mehr!
Ein Scheibchenweißer Entzug der Menschenrechte...... wir hatten das in unserem Land ja auch ein mal!
Da ich selbst Transsexuell bin fühle ich mich mit betroffen und mache mir Gedanken wie ich helfen kann.
Meine, vielleicht naive Idee, ich habe noch Platz in meinem Haus. So könnte ich eine TS Betroffene, die in Russland schwer diskriminiert ist bei mir aufnehmen.
Dazu ergeben sich mir nun viele Fragen,
Ich kann nicht vor Ort, gibt es spezielle Hilfsorganisationen? Rechtliche Seite, Asyl usw.
Ich habe die Hoffnung, dass sie mich an entsprechende Kollegen, Stellen usw. weitervermitteln können.
Aber auch insgesamt bitte ich sie ein Augenmerk auf die Russische Innenpolitik zu haben.
Denn Menschen können nicht immer aussuchen ob sie zur Mehrheit gehören!

Mit freundlichem Gruß
Tilly Anna Drechsel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Drechsel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Minderheitenrechten in Russland. Gefreut habe ich mich vor allem über Ihre Hilfsbereitschaft und Ihr Mitdenken.

Die russische Außen- und Innenpolitik verfolge ich sehr intensiv. Wie Sie sicherlich wissen, ist unser deutscher Einfluss auf die Politik des russischen Präsidenten Putin nicht erst seit der Ukraine-Krise deutlich eingeschränkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel versucht schon seit Jahren Putin positiv zu beeinflussen. Bedauerlicherweise bleiben uns aber wenige Möglichkeiten, etwas im Sinne unseres Verständnisses von Rechtsstaat und Menschenrechten dort zu verändern. Selbstverständlich bleiben wir aber weiter dran. Das Schicksal von diskriminierten Menschen lässt uns als CDU/CSU nie kalt.
Nun aber zu Ihrer konkreten Frage. Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte wird von unserer Verfassung (Artikel 16a des Grundgesetzes) garantiert. Damit steht es selbstverständlich russischen Transsexuellen frei, in Deutschland Asyl zu beantragen. Und ja, es gibt auch spezielle Hilfsorganisationen, die sich besonders um Transsexuelle kümmern. Ich kann hier keine empfehlen, sie sind aber leicht über die einschlägigen Suchmaschinen im Internet zu finden (ein Vorschlag für Suchworte: Transsexuelle, Russland, Asyl). Dort kann man Ihnen sicherlich am besten weiterhelfen, weil dort die meiste Erfahrungen vorhanden sind.

Wenn Sie noch Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit – gerne auch an meine E-Mail-Adresse –, wieder melden.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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