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Steffen Bilger
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Frage von Joachim S. •

Frage an Steffen Bilger von Joachim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bilger,

bei der Abstimmung vom 28.02.2013 " Wasser als Menschenrecht ", ein Antrag DER LINKEN, sowie in abgeschwächter Form von den Grünen haben Sie jeweils gegen diesen Antrag gestimmt.

Ich bin auch der Meinung das die Versorgung von Wasser in öffentlicher Hand bleiben muss, da sonst Konzerne ,wie schon in einigen Afrikanischen Länder, die wasserrechte übernehmen, die Preise diktieren, und sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung Wasser überhaupt noch leisten kann.

Sind Sie wirklich für die Privatisierung von Wasser, oder haben Sie nur aus Parteipolitik gegen die Anträge von Linke und Grünen gestimmt .

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Joachim Schäufelin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schäufelin,

danke für Ihr Interesse an der Wasserversorgung. Gerne erkläre ich Ihnen, warum ich den Anträgen von Bündnis90/Grüne und den Linken hierzu am 28. Februar 2013 nicht zugestimmt habe.

Nur weil die Anträge „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“ und „Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“ der oben genannten Bundestagsfraktionen an sich vom Grundsatz her ein wichtiges Thema ansprechen, sind sie noch lange nicht zustimmungswürdig. Das hat erst einmal wenig mit Parteitaktik zu tun.
Die CDU nimmt dieses Thema sehr ernst, deshalb wurde auch im Dezember 2012 auf dem Bundesparteitag in Hannover darüber debattiert. In einem Beschluss haben wir uns klar gegen eine Privatisierungs- und Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen.
Allerdings sind Anträge wie die der Grünen und Linken einer sachdienlichen Debatte nicht zuträglich und schüren aus meiner Sicht eher unbegründet Ängste in der Bevölkerung. Das Ziel des Vorhabens der Europäischen Union liegt nicht in der Zwangsprivatisierung, sondern darin, Vetternwirtschaft und Korruption beim Verkauf von Wasserwerken zu verhindern. Hierzu hatte ich auch schon frühzeitig das Gespräch mit Europaabgeordneten gesucht. Kommunen sollen daran gehindert werden, dem lokalen Energieversorger den Zuschlag automatisch zu erteilen. Die Transparenz der Vergabe würde somit erhöht. Dies kommt jedem Verbraucher zu Gute. Mit der Debatte, die durch die beiden Anträge im Bundestag entstand, werden die Bürger durch unsachliche und inhaltlich falsche Aussagen eher verunsichert.
Wir Abgeordnete von CDU und CSU haben uns bereits vor einiger Zeit im Europaparlament dafür eingesetzt, dass die ursprünglich vorgesehene EU-Regelung zu Gunsten Deutschlands beziehungsweise der deutschen Stadtwerke verbessert wird. Die jetzt geplante EU-Regelung ermöglicht, auf Grund der Bemühungen der Union, eine sektorenspezifische Betrachtung. Immer dann, wenn die Stadtwerke, die mehrheitlich den Kommune gehören, zumindest 80 Prozent der Wasserversorgung auf der eigenen Gemarkung erbringen, besteht keine Ausschreibungspflicht. Damit stünden die deutschen Stadtwerke in bestimmten Fällen künftig besser da, als nach derzeitiger Lage.
Vielleicht haben Sie in den Medien ja auch die durchaus differenzierten Berichte zur Wasserversorgung in Deutschland gelesen. Viele Vorurteile werden da wiederlegt: Private sind nicht unbedingt billiger als öffentliche Versorger (und umgekehrt), staatliche Wasserwerke wehren sich gegen Transparenz und unabhängige Finanzaufsicht und so weiter. Private und öffentliche Wasserversorger haben aber in Deutschland eines gemeinsam: Sie leisten ordentliche Arbeit. Die Wasserversorgung in Deutschland ist sehr gut und sauber geregelt. Ihre Befürchtung, in Europa könnte ein Kampf um Wasser entstehen – wie in einigen Teilen Afrikas –, halte ich daher für unbegründet. Allein schon deshalb, weil hier glücklicherweise keinerlei Wassermangel herrscht.
Dies wird in Zukunft ebenfalls so bleiben, dafür benötigen wir die genannten Anträge nicht. Letztendlich sollte es den Kommunen selbst überlassen bleiben, wie sie ihren Bürgern am besten die Wasserversorgung garantieren wollen. Nach besagten Medienberichten gibt es bei der Versorgung mit Wasser in der Bundesrepublik in der Tat einige Defizite. Die genannten Anträge würden bei diesen aber nicht helfen. Deshalb habe ich ihnen auch nicht zugestimmt.

Ich hoffe sehr, dass Sie meine Überlegungen nachvollziehen können. Benötigen Sie noch weitere Informationen, so melden Sie sich doch bitte gerne direkt bei mir unter steffen.bilger@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüße
Steffen Bilger MdB

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