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Steffen Bilger
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Frage von Martin M. •

Frage an Steffen Bilger von Martin M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bilger,

im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.

Meine Fragen diesbezüglich an Sie:

1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mann,

Ihre Anfrage kann ich auch nur aus der Sicht eines Bürgers und nun als Kandidat für den Deutschen Bundestag beantworten; ich bin gespannt, ob der Abgeordnetenalltag - im Falle meiner Wahl - an meiner Meinung zu diesem Thema etwas ändert.

Als Argument für die pauschale und nachweisfreie Pauschale wird angeführt, dass die Abgeordneten frei ihren Aufgaben nachgehen können müssen, ohne einen Nachweis führen zu müssen, wann sie sich bspw. wo mit wem treffen - so sie denn dafür Kosten geltend machen möchten.

Dass Abgeordnete eine besondere Stellung in unserer Demokratie haben und man daher nicht jeden Aspekt mit der Situation von anderen Bürgern vergleichen kann, sollte bei allen Überlegungen nicht außer Acht bleiben.

Ich bin in der Frage der Neuregelung der Abgeordnetenbezüge offen.

Eine Alternative wäre - wie Sie schreiben -, die Verpflichtung Nachweise führen zu müssen. Dies hätte aber einen enormen Aufwand zur Folge - für die Abgeordneten und für die Prüfenden. Die jüngsten Diskussionen über Abrechnungsbetrügereien von Abgeordneten in Großbritannien lassen mich daran zweifeln, ob ein solches System besser wäre. Zudem müßten wir dann diskutieren, welche Kosten für jede einzelne über die Pauschale abgedeckte Auslage (Wohnung, Reisekosten, etc.) angemessen ist.

Nochmal konkret zu Ihren Punkten:

1./2. Ich halte diese Regelung nicht für ungerecht. Bitte berücksichtigen Sie die besondere Situation von Abgeordneten (Wohnung in Berlin, viele Reisetätigkeiten im Wahlkreis und darüberhinaus, täglicher Einsatz, usw.).

3. Auf jeden Fall will ich mich für ein besseres Steuersystem einsetzen. Eine Initiative zur Abschaffung der Pauschale kann ich Ihnen nicht versprechen, auch wenn ich wie geschrieben für eine Reformierung der Abgeordnetenbezüge offen bin.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger

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