Weitere Fragen an Stefanie Bung
Auch ein Verkauf wäre kein Königsweg. Das Land Berlin hat das Grundstück nach langem Rechtsstreit zurückerhalten und kann nun wieder selbst über die Entwicklung verfügen.
Von Eile beim Abreißen kann nicht die Rede sein: Vor mehr als 23 Jahren wurde die öffentliche Sportnutzung beendet; Teile des Gebäudes waren nicht mehr in Betrieb. Seit diesem Zeitpunkt wurden auch keine relevanten Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt.
Die betroffenen Frauen und Mädchen haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung, strafrechtliche Konsequenzen und Gerechtigkeit. Sollten sich daraus Hinweise auf Opfer mit Deutschlandbezug, auf strafrechtlich relevante Sachverhalte oder auf Versuche politischer Einflussnahme ergeben, muss dies aufgeklärt werden.
Das Grundrecht auf private Kommunikation muss geschützt bleiben.

