Der Attentäter des Berliner CSD war als islamistischer Gefährder bekannt. Warum befand er sich dennoch auf freiem Fuß, und halten Sie die Entscheidung der Justiz rückblickend für vertretbar?
Sehr geehrte Frau Bung,
der Attentäter des Berliner CSD war als islamistischer Gefährder bekannt. Er war wegen versuchter Unterstützung bzw. des versuchten Anschlusses an den sogenannten „Islamischen Staat“ verurteilt worden. Warum befand er sich dennoch auf freiem Fuß, und halten Sie die Entscheidung der Justiz rückblickend für vertretbar?

Antwort ausstehend von Stefanie Bung CDU
