Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die noch ausstehende Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf die Besoldungsempfänger zeitnah umzusetzen?
Sehr geehrter Herr Rouenhoff,
ich möchte Sie im Namen vieler Besoldungsempfänger im öffentlichen Dienst auf eine dringende Angelegenheit ansprechen. Trotz der kürzlich erfolgten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist bislang keine entsprechende Anpassung für Besoldungsempfänger – also Beamten, Richter und Soldaten – erfolgt. Diese Verzögerung erschüttert das Vertrauen in die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erheblich und lässt den Eindruck entstehen, dass das Interesse des Dienstherrn an seinen Beamten gering ist. Gerade im Hinblick auf das Alimentierungsgesetz, das bereits mehrfach vom Verwaltungsgericht gerügt wurde, ist diese Untätigkeit nicht nur unverständlich, sondern auch eine Missachtung der berechtigten Erwartungen der Besoldungsempfänger. Viele dieser Beamten, Richter und Soldaten empfinden die bisherige Situation als eine Missachtung ihrer Leistungen und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft.

Sehr geehrter Herr D.,
in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifvertragsparteien am 6. April 2025 eine Einigung erzielt. Die Erklärungsfrist ist am 14. Mai 2025 abgelaufen, ohne dass Einwände erhoben wurden. Damit ist die Einigung für die Tarifvertragsparteien bindend. Die Vereinbarung gilt für eine Mindestlaufzeit von 27 Monaten, vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027.
Die Redaktionsverhandlungen über die Änderungstarifvertragstexte wurden inzwischen abgeschlossen. Die Tarifvertragsentwürfe hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Rundschreiben vom 15. Juli 2025 veröffentlicht und vorab zum Vollzug freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff