Stefan Rouenhoff
Stefan Rouenhoff
CDU
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Frage von Herbert D. •

Frage an Stefan Rouenhoff von Herbert D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Rouenhoff,
da derzeit die Tätigkeit der Prostitution - und andere Formen der Sexarbeit - nicht erlaubt ist, stellt sich doch die Frage, warum die Prostitution nicht wie in anderen Ländern (Frankreich, Schweden,..) verboten wird.
Es gibt dies bezüglich Bedenken, da z.B. die Sexarbeit im Verborgenen stattfinden würde und die Frauen noch mehr Gewalt ausgesetzt wären (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107639/Verbaende-warnen-vor-Prostitutionsverbot-wie-in-Frankreich).
Dies kann aber keine Begründung sein um sich aus der politischen Verantwortung zu ziehen. Vielmehr muss das Personal (und die Technik) bei der Polizei und beim Ordnungsamt resp. Gesundheitsamt aufgestockt werden um intensiver Kontrollen durchzuführen und der organisierten Kriminalität das Leben möglichst schwer zu machen, am besten das Handwerk zu legen.
(https://www.nzz.ch/gesellschaft/20-jahre-prostitutionsverbot-in-schweden-was-hat-das-gesetz-gebracht-ld.1425003)
Zudem muss auch in der Sozialhilfe mehr getan werden, damit Frauen/Männer erst gar nicht zur Sexarbeit genötigt sind/werden.

Herr Rouenhoff, werden Sie sich für den Verbot der Prostitution in D und Stärkung (Personal, Technik, etc.) der Polizei, der Ordnungs- und der Gesundheitsämter einsetzen?
Welche Vorschlag haben Sie um Frauen vor sexueller Ausbeutung und Gewalt zu schützen?

Es schrieb Ihnen
H. D.

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Derksen,

eine zentrale Aufgabe unseres Staates ist es, Frauen und Männer vor sexueller Ausbeutung und Gewalt zu schützen. Ein Verbot der Prostitution ist dafür allerdings nicht der richtige Weg. Denn sie führt zu einer Prostitution im Verborgenen, die u.a. mit gewalttätigen Übergriffen verbunden ist. Auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie weisen darauf hin.

Gleichwohl sind mir und meiner Fraktion Missstände im Prostitutionsgewerbe bekannt. Um die Situation zu verbessern, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das 2017 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ermöglicht mehr Kontrolle, Regulierung und vor allem mehr Schutz und Hilfe für diejenigen, die in der Prostitution arbeiten. Außerdem gibt das Prostituiertenschutzgesetz den Ländern, Kommunen, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden ein Instrumentarium an die Hand, um mehr Licht, Transparenz und damit Schutz in das bis dahin kaum zugängliche und unregulierte Prostitutionsmilieu zu bringen.

Wir werden die Entwicklungen im Prostitutionsmilieu weiterhin sehr genau beobachten. Sollten sich die Verhältnisse im Prostitutionsmilieu nicht merklich verbessern, sollten weitere gesetzliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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