
(...) Dennoch wird es am 23. Januar eine Anhörung im Finanzausschuss zum Risikobegrenzungsgesetz geben mit der Zielsetzung, hier einen klaren gesetzlichen Schutz für die Grundschuldgeber zu erreichen. Mit der geplanten Neuregelung soll ein Institut, das das Kreditgeschäft betreibt, auch Kredite anbieten müssen, deren Forderungen nicht veräußert werden dürfen. (...)