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Stefan Kaufmann
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Frage von Matthias F. •

Frage an Stefan Kaufmann von Matthias F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

können Sie mir rational erklären, warum in Deutschland Hanfkonsumenten
mit drakonischen Strafen verfolgt werden, während schwere
Körperverletzungen, zum Teil mit Todesfolge bzw. fahrlässige Tötungen per Gesetz weniger hart verfolgt werden?

Ein Hanfkonsument der zum Eigengebrauch Hanf anbaut verletzt keine Rechte anderer und schadet andere nicht.

(Bitte nicht: Weil das so im Gesetz steht. Sie haben die Macht, Gesetze zu
ändern als Regierung)

Strafgesetzbuch:

§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

§ 223. Körperverletzung. (1) Wer eine andere Person körperlich
mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 29 BtMG Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
- Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt,[...],
- Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer
schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

§ 29a BtMG Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft,[...]der
[..], sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie
besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1
erlangt zu haben.

Beim Eigenanbau von nur einer Pflanze Cannabis guter Qualität kann sehr schnell die nicht geringe Menge von 7,5 g rein THC erreicht werden. ( 50g Pflanze, 15 % THC -> 7,5g THC)

Können Sie mir rational erklären, warum ein Hanfkonsument (EIGENANBAU!) mit einer Strafe von NICHT unter 1 Jahr Freiheitsentzug verfolgt wird, während eine fahrlässige Tötung KEINE Mindeststrafe vorsieht?

Ich verstehe es leider einfach nicht, warum der Anbau einer Hanfpflanze wesentlich härter verfolgt wird, als die TÖTUNG eines anderen Menschen. Vielleicht können Sie mir das so erklären, dass ich es verstehe.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen, Matthias Friedrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenden Sie sich bitte zukünftig zuständigkeitshalber an Ihre Wahlkreisabgeordneten in Hannover.

Gleichwohl werde ich mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass der Strafrahmen für bspw. Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge entsprechend verschärft wird. Ich gebe Ihnen Recht, dass der Unrechtsgehalt beim Konsum von Cannabis sicherlich geringer ist als derjenige bei der Tötung eines anderen Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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