Warum hat mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gg. BRD die NRW-Landesregierung erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren?
Mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen Deutschland (wegen fehlender Abhilfebefugnisse nach Art. 52-53, Art. 17 JI-Richtlinie iSd EuGH-Urteils vom 16.11.23, C-333/22) hat nun die NRW-Landesregierung erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren.
Wie sehen Sie die Fütterung der Palantir-Software des neurechten Tech-Milliardärs mit Ihren & unseren persönlichen Daten generell und mitten in Vertragsverletzungsverfahren gg. die BRD nach JI-Richtlinie? Warum finde ich im Gesetzestext der Landesregierung keinen Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf iSd Art. 17, 52-53 der JI-Richtlinie (s. EuGH-Urt. vom 16.11.23, C-333/22)?
Sehr geehrter Herr H.,
Der ursprüngliche 5-Jahres-Vertrag mit Palantir läuft im Oktober 2026 aus.
Das Land NRW hat eine europaweite Ausschreibung für eine neue Analyse-Software gestartet und schloss vorerst nur noch einen einjährigen Überbrückungsvertrag mit Palantir ab.
Wir Grüne wollen raus aus der Abhängigkeit von Palantir, dafür setzen wir uns seit vielen Jahren ein.
Sicherheitsbehörden sollten auf europäische, grundrechtskonforme Software setzen.
Es ist gut, dass wir erreichen konnten, dass der Innenminister jetzt das letzte Kapitel der Palantir-Nutzung aufschlägt und NRW sich von Palantir trennt.
Entscheidend ist jetzt, dass die europäische Nachfolgelösung schnell kommt.
Wir wollen leistungsfähige Datenanalyse – aber mit europäischer Technologie, rechtsstaatlichen Standards und größtmöglichem Schutz der Grundrechte.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Engstfeld

