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Stanislaw Tillich
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Frage von Andre H. •

Frage an Stanislaw Tillich von Andre H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tillich,

zehn Tage vor der Landtagswahl bekommen die Menschen im Haselbachtal Regenwassergebührenbescheide vom Abwasserzweckverband "Obere Schwarze Elster". Da das Regenwasser durch Rohre in den Bach abgeleitet wir, welche schon seit Jahrzehnten liegen und auch noch liegen werden, sind dem AZV keinerlei Kosten für die Entsorgung des Regenwassers entstanden. Es handelt sich also um nichts anderes als undemokratische, kriminelle Abzocke. Warum werden nicht endlich die Personen zur Verantwortung gezogen, die in den 90er Jahren eine Abwasserpolitik betrieben haben, die an den heutigen Problemen der Verbände Schuld ist? Warum werden die Bürger für diese Missstände zur Kasse gebeten? Müssen wir wirklich erst wieder auf die Straße gehen, um den Politikern zu zeigen wer das Volk ist?

Mit freundlichen Grüßen
Andre Hommel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hommel,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erhebung von Regenwassergebühren durch den AZV Obere Schwarze Elster".

Abwasserentsorgung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, bei den Investitionen, die für eine flächendeckende und den gesetzlichen Standards entsprechende Abwasserbeseitigung erforderlich ist. Der laufende Betrieb und die künftig erforderlichen Reinvestitionen sind jedoch über kostendeckende Abwassergebühren zu finanzieren. Dabei entwickeln die Zweckverbände unterschiedliche Lösungen, die letztlich von der Zweckverbandsversammlung zu beschließen sind. Ob und in welchem Umfang dabei Niederschlagswassergebühren erhoben werden, entscheidet also nicht das Land, sondern die im Zweckverband vertretenen Kommunen vor Ort. Die Abwassergebühren regeln sie mit entsprechenden Satzungen. Wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Kommune bzw. sprechen Sie Ihre Gemeinderäte an, inwieweit diesbezüglich Änderungen angedacht sind.

Übrigens: Wenn Sie das auf den befestigten Flächen angefallene Wasser auf Ihrem Grundstück versickern und dies Ihrem Abwasserentsorger nachweisen, werden Sie von einer eventuellen Niederschlagswassergebühr befreit.

Mit freundlichen Grüßen

Stanislaw Tillich