Wer Gold ein Jahr hält, ist steuerfrei. Bitcoin gehört nach BFH-Urteil 2023 in dieselbe steuerliche Kategorie. Wie rechtfertigen Sie eine Schlechterstellung von Bitcoin gegenüber Gold?
Sehr geehrter Herr Pellmann,
als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Leipzig II werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist im Bundestag abstimmen. Hintergrund meiner Frage:
Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29.4.2026 hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung als 2-Mrd-Euro-Mehreinnahme eingeplant [1]. Am 20.5.2026 hat der Finanzausschuss den parallelen Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 abgelehnt; die Reform läuft seither ausschließlich über den BMF-Referentenentwurf (Juni), Kabinettsbeschluss Anfang Juli [2].
Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt — dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten [3]. Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.
[1] bundesfinanzministerium.de, PM 29.4.2026
[2] bundestag.de, hib-Kurzmeldung 1179034
[3] bundesfinanzhof.de, Urteil IX R 3/22

