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Sören Bartol
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Frage von Felix B. •

Warum bremst die Bundesregierung bei härteren EU-Korruptionsregeln? Werden sie sich einsetzen, um härtere Korruptionsregeln durchzusetzen – insbesondere im -historischen Kontext des koalitionspartner?

Guten Tag Herr Bartol,

mit Erschrecken habe ich gelesen, dass sich die Bundesregierung unter Merz gegen EU-Korruptionsregeln stellt, insbesondere gegen den Punkt „Über dies wird von der Bundesregierung abgelehnt, dass jede EU-Regierung eine Strategie zur Bekämpfung von Korruption erstellen muss.”(1)

Warum blockiert sie das?

Warum hat Deutschland noch keine Anti-Korruptionsstrategie?

Warum setzten sie die CDU nicht unter mehr druck beosnder im historischen Kontext des koalitionspartner wie Aserbaidschan-Affäre oder Masken Affäre? (2).

Werden Sie mit Frau Dr. Hubig persönlich sprechen, damit ihr Ministerium die EU-Regeln vorantreibt?

Was werden Sie persönlich tun, damit die Bundesregierung stärker gegen Korruption und Amtsmissbrauch vorgeht ?

Mit freundlichen grüßen

F.B.

(1) https://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-korruptionsbekaempfung-bundesregierung-bremst-bei-haerteren-massnahmen-a-c0a04123-b25b-4c8c-b4b9-de5fc27bf5b7

(2) https://www.campact.de/korruption/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,


auf europäischer Ebene läuft der Trilog zur Verhandlung des Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Korruption (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der
Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates). 

Die Trilogverhandlungen laufen seit Januar 2025. Zuletzt fand am 16.06.2025 ein politischer Trilog statt. Deutschland beteiligt sich konstruktiv an diesen Verhandlungen und arbeitet auf eine Einigung hin. Unsere Bundesjustizministerin Frau Dr. Hubig erlebe ich als konsequente und verhandlungsstarke Rechtspolitikerin und weiß, dass sie Korruption und Amtsmissbrauch nachhaltig bekämpft.
Ich kann Ihren Eindruck zur Maskenaffäre nachvollziehen. Tatsächlich aber haben wir im deutschen Strafrecht bereits in der 20. WP eine wichtige Strafverschärfung vor dem Hintergrund der sogenannten Maskenaffäre erreicht:


In der Vergangenheit konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereiches der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen.
Diese Konstellation haben wir unter Strafe gestellt. Abgeordnete können nun für alle unzulässigen Geschäfte zum eigenen finanziellen Vorteil während ihres Mandats bestraft werden.
Wir regieren mit der Union in einer Koalition und sind in einer innen- wie weltpolitisch angespannten Lage angetreten, die Probleme, vor denen unser Land steht zu lösen. In einer Koalition geht das nur gemeinsam und das versuchen wir, auch wenn wir in einigen Punkten nicht einer Meinung sind.
 

Mit freundlichen Grüßen


Sören Bartol

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