Ein Berufsgesetz zur Osteopathie betrifft vor allem Qualifikation, Rechtssicherheit und Patientenschutz.
Antwort 03.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Antwort 03.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Wiederholte Zuspitzungen ersetzen keine sachliche Debatte um Versorgung und Finanzierung
Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
36 Sitzungen sind eine Berechnungsgröße, kein persönlicher Dienstplan.
Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Psychotherapeutische Versorgung braucht Verlässlichkeit, aber auch eine ehrliche Debatte über Verantwortung und Finanzierbarkeit.
Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten

