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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Jens F. •

Was unternimmt die Regierung um diese Sozialversicherungsabkommen entsprechend zu ändern?

Sehr geehrte Frau Borchardt,
ich verstehe den Anspruch das möglichst alle Leistungsempfänger einen monetären Beitrag leisten müssen und werde meine Frau entsprechend separat versichern. Soweit nicht schön, aber OK. Mit dieser Vorgehensweise der Differenzierung von deutschen Steuerzahlern und Leistungsempfängern im Ausland (die keinen Beitrag entrichten müssen und weiter volle Leistungen erhalten), ist es aber wieder Wasser auf die Mühlen der AFD. Das ist mit Sicherheit kein Beitrag zur vom damaligen Kandidaten für den CDU Vorsitz versprochenen Halbierung. Hier gilt es zu handeln. Manchmal ist Recht und Gerechtigkeit nicht Deckungsgleich. Aber dieses permanente Gefühl von fehlender Gerechtigkeit ist ein riesiges Problem für unsere Demokratie. Und die Verantwortung dafür trägt alleine die Regierung.
Danke für eine Antwort im Voraus.

Jens F.

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Antwort von CDU

Ich verstehe den Kern Ihres Einwandes. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen im Inland stärker belastet werden, während vergleichbare Sachverhalte im Ausland dauerhaft unangetastet bleiben. Genau solche Wahrnehmungen beschädigen Vertrauen in staatliches Handeln.

Trotzdem muss man die Sache rechtlich sauber trennen. Sozialversicherungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge. Sie können nicht durch einen einfachen politischen Beschluss in Deutschland einseitig geändert werden. Jede Änderung muss mit dem jeweiligen Vertragspartner verhandelt werden. Hinzu kommen im europäischen Raum die Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung. Auch diese kann Deutschland nicht allein nach nationalem Ermessen außer Kraft setzen.

Das heißt aber nicht, dass politisch nichts zu tun wäre. Wenn nationale Regelungen geändert werden, muss die Bundesregierung prüfen, ob daraus sachlich nicht mehr erklärbare Ungleichbehandlungen entstehen. Genau dort liegt der entscheidende Punkt. Wer in Deutschland Beiträge leisten muss, muss nachvollziehen können, warum andere Fallgruppen anders behandelt werden. Fehlt diese Erklärung, entsteht das von Ihnen beschriebene Gerechtigkeitsproblem.

Mir liegen derzeit keine gesicherten Informationen vor, dass die Bundesregierung bereits eine konkrete Änderung einzelner Sozialversicherungsabkommen beschlossen hat. Zuständig wäre hier die Bundesregierung, insbesondere in Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts und den Vertragspartnerstaaten.

Aus meiner Sicht muss aber klar sein, Reformen im Sozialstaat dürfen nicht nur fiskalisch gedacht werden. Sie müssen auch als gerecht empfunden werden können. Deshalb gehört bei jeder Änderung der beitragsfreien Mitversicherung eine Prüfung dazu, welche Folgewirkungen sich im Ausland, in bestehenden Abkommen und bei europarechtlichen Vorgaben ergeben.

Ich teile nicht die Schlussfolgerung, dass daraus automatisch einfache Antworten folgen. Aber ich teile den Anspruch, dass der Staat solche Widersprüche nicht einfach stehen lassen darf. Wer zusätzliche Beiträge verlangt, muss erklären können, warum, von wem und auf welcher Rechtsgrundlage.

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