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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Mike R. •

Wollen Sie als Union wirklich die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte abschaffen?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

es geht aus Ihrer Sicht, um nicht weniger als 7 Millionen potezielle Wähler!

Außerdem um Vertrauensschutz, Verfassungsrecht und den Standort Deutschland. Bereits 2013 stellte die Bundesregierung klar, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut gilt und Gewinne nach einjähriger Haltefrist steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigte diese Einordnung 2022. Millionen Bürger haben ihre Vermögensplanung darauf aufgebaut. Eine Abschaffung der Haltefrist würde dieses Vertrauen in die aktuelle Regierung erneut schwer erschüttern! Bitcoin ist – wie Gold – ein privates Wirtschaftsgut und keine Kapitalanlage. Schließlich träfe die Abschaffung vor allem private, langfristig orientierte Kleinanleger, während größere Vermögen häufig anders strukturiert sind. Von Gerechtigkeit kann dann keine Rede mehr sein. Daher nochmals die Frage, ob die Union in diesem Punkt "umfällt"?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Ich will offen antworten, Kryptowährungen gehören nicht zu meinen fachpolitischen Schwerpunkten. Deshalb werde ich Ihnen keine Detailkenntnis vortäuschen, die ich nicht habe.

Die Behauptung, die Union wolle die einjährige Haltefrist ohne Weiteres abschaffen, trifft in dieser Form nicht zu. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen hat die CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt. Sie hat dabei ausdrücklich vor einem Systembruch und neuen Ungleichbehandlungen gegenüber Fremdwährungen, Edelmetallen oder anderen Wirtschaftsgütern gewarnt. Stattdessen sollte zunächst der Steuervollzug verbessert werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage gelten Kryptowerte steuerlich als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Diese Einordnung wurde durch das Bundesfinanzministerium zuletzt 2025 bestätigt.

Unabhängig davon halte ich es grundsätzlich für vertretbar, dass der Staat an tatsächlich realisierten Gewinnen aus Spekulationsgeschäften beteiligt wird. Das gilt nicht nur für Kryptowerte. Eine Änderung muss jedoch in die bestehende Besteuerungssystematik passen. Sie darf nicht willkürlich einzelne Anlageformen herausgreifen oder nachträglich berechtigtes Vertrauen enttäuschen.

Von einem „Umfallen“ der Union kann daher derzeit keine Rede sein. Sollte die Bundesregierung einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, müssten dessen Ausgestaltung, Übergangsregelungen und verfassungsrechtliche Folgen sorgfältig geprüft werden.

 

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