Wie passt die geplante Budgetierung mit dem gesetzlichen Auftrag zusammen, Gruppentherapien zu fördern und auszuweiten? - Nach 2 Gruppen (200 Min) müsste ich den Rest der Woche die Praxis schließen.
Als ambulant tätige Psychotherapeutin wende ich mich mit großer Sorge bzgl der aktuellen Pläne zur Budgetierung in der Psychotherapie an Sie. In meiner Praxis biete ich Gruppentherapien an.Damit setze ich genau das um, was der Gesetzgeber seit Jahren fordert: Eine effiziente, kostengünstige und patientennahe Versorgung, die lange Wartezeiten verkürzt.Die geplante Budgetierung und die bereits beschlossenen Honorarkürzungen konfrontieren mich jedoch mit einer absurden und existenziellen Realität: Aufgrund der hohen Patientenzahl in den Gruppen würde ich das gedeckelte Budget eines halben Kassensitzes pro Standort rechnerisch bereits mit nur zwei Gruppentherapien pro Woche komplett ausschöpfen. Konkret bedeutet das für meine Praxis: Nach dem Dienstagvormittag wäre mein Budget aufgebraucht. Für den Rest der Woche müsste ich die Praxis schließen, da jede weitere Leistung nicht mehr vergütet würde.
Dabei ist die Gruppentherapie deutlich kostengünstiger als die Einzeltherapie.

