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Simone Borchardt
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Frage von Katia R. •

Was halten Sie von dem in Frau Wartens Referentenentwurf enthaltenen Plan einer Begrenzung des Anstiegs der extrabudgetären Vergütung? Wie wollen Sie Psychotherapiepraxen vor dem Bankrott schützen?

Sehr geehrte Frau Borchardt, eine explizite Budgetierung ist im Referentenentwurf nicht vorgesehen, wohl aber - eine quasi neue Erfindung! - eine Begrenzung des Anstiegs der extrabudgetären Vergütung, was eigentlich - denn psychotherapeutische Leistungen sollen nicht mehr vollumfänglich vergütet werden - auf dasselbe hinausläuft. Wie wollen Sie den damit verbundenen Ruin psychotherapeutischer Praxen und den Bankrott der psychotherapeutischen Versorgung verhindern? Es drohen - bei eh schon knappem Ressourcen - Verluste von 30 Prozent ihres Einkommens und mehr.

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Antwort von CDU

Ich nehme Ihre Sorge um die psychotherapeutische Versorgung ernst. Man muss die aktuelle Lage aber sauber trennen. Die bereits wirksame Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent beruht auf einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, nicht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages. Der von Ihnen angesprochene Entwurf zur GKV Reform ist zudem noch kein geltendes Recht, sondern ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. 

Richtig ist allerdings, dass der Referentenentwurf tief in die Vergütungslogik eingreift. Das Bundesgesundheitsministerium will die Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen künftig enger an die Einnahmenentwicklung der GKV koppeln. Für extrabudgetär vergütete Leistungen ist ein neues System mit Gesamtvergütungen und einer festen Obergrenze vorgesehen. Reicht diese Obergrenze nicht aus, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Maßnahmen wie gestaffelte Vergütungen vorsehen. Zudem soll der Zuschlag für Leistungen im ersten Block einer neuen Kurzzeittherapie entfallen. 

Ich will hier nichts beschönigen. Die kommende GKV Reform wird etliche Einschnitte mit sich bringen, nicht nur für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das BMG selbst beziffert die drohende Finanzierungslücke der GKV auf rund 15 Milliarden Euro und bis zu 40 Milliarden Euro in den Folgejahren. Gleichzeitig stellt das Ministerium ausdrücklich klar, dass alle Bereiche und alle Beteiligten im Gesundheitssystem einen Beitrag zur Konsolidierung leisten sollen. Wer den Eindruck erweckt, einzelne Leistungsbereiche könnten von dieser Realität vollständig ausgenommen werden, sagt den Menschen nicht die Wahrheit. 

Die derzeitige öffentliche Kampagne der Berufsverbände ist ihr gutes Recht. An der finanzpolitischen Grundfrage wird öffentlicher Druck allein aber nichts ändern. Entscheidend ist, ob wir ein solidarisches System dauerhaft finanzierbar halten. Genau darum geht es jetzt.

Die Behauptung eines automatisch flächendeckenden Bankrotts psychotherapeutischer Praxen ist durch den Entwurf selbst bislang nicht belegt. Im Referentenentwurf werden für den Wegfall der Zuschläge bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie Minderausgaben von rund 100 Millionen Euro jährlich genannt, zusätzlich werden durch die Begrenzung des Ausgabenvolumens für extrabudgetär vergütete Leistungen Einsparungen von rund 200 Millionen Euro angesetzt. Einen amtlichen Nachweis dafür, dass daraus regelhaft Einkommensverluste von 30 Prozent oder ein flächendeckender Zusammenbruch der Versorgung folgen, liefert der Entwurf nicht. 

Für mich ist deshalb zweierlei entscheidend. Erstens darf die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht leichtfertig gefährdet werden. Zweitens wird es keinen tragfähigen Weg geben, einzelne Gruppen vollständig von notwendigen Konsolidierungsbeiträgen auszunehmen, während das gesamte GKV System unter massivem finanziellem Druck steht. Ich werde mich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Lasten fair verteilt werden und dass Versorgungssicherheit Vorrang behält.

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