Warum bleibt die Beamtenversorgung unangetastet, während Renten- und Soziallasten steigen – obwohl Reformen allein über das Beamtenversorgungsgesetz möglich wären?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Wir leben heute nicht mehr 1949 in einer Nachkriegszeit sondern 2026 in einer rasant schnellen und globalisierten Welt, die täglich neue Herausforderung produziert und alles, wirklich alles hinterfragt, was gegebenenfalls vorgestern und gestern noch berechtigt war.
Seit Jahren wird über Renten- und Sozialsysteme diskutiert – die Beamtenversorgung bleibt außen vor. Warum gibt es keine Arbeitsgruppe, keine Reformkommission und keine Gesetzesinitiativen, obwohl das Grundgesetz nur „amtsangemessene Alimentierung“ verlangt und keine festen Prozentsätze? Es würde ausreichen, nur das Beamtenversorgungsgesetz zu reformieren, ohne das Grundgesetz zu ändern. Ich erwarte eine klare, konkrete Antwort: Welche rechtlichen oder politischen Gründe verhindern derzeit eine Reform? Bitte keine allgemeinen Hinweise auf Treuepflicht, Streikverbot oder historische Argumente, sondern eine eindeutige Begründung.

