Sehr geehrte Frau Borchardt,es kann also keine zusätzliche Beihilfe beim Dienstherrn beantragt werden die die Mehrkosten im Pflegefall übernimmt?MfG Patrik B.
Nachfrage zu Ihrer sehr ausführlichen Antwort,Danke, auf meine Frage zu Pflegemehrkosten bei Beamten.(12.6.2026)
Folgender Artikel in der WiWo beschreibt aber genau das .Zitat:Trotzdem wird es bei Beamtenkindern nicht zu diesem Fall kommen, weil die Beamten und ihre Ehepartner durch den Dienstherrn besonders abgesichert sind.
Diese Unterstützung ist direkt im Beamtenversorgungsrecht verankert und hat Vorrang vor Sozialhilfe. Sozialhilferechtliche Prinzipien wie das Nachrangigkeitsprinzip gelten hier somit nicht. Dieses Prinzip gibt sonst vor, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, bevor Sozialhilfe greift.
Ein Unterhaltsanspruch gegen die Kinder ist rechtlich zwar möglich, da die BGB-Regelungen gelten, faktisch aber aufgrund der Beihilferegelungen ausgeschlossen.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/m%C3%BCssen-auch-beamtenkinder-f%C3%BCr-pflegekosten-der-eltern-aufkommen/ar-AA25hrU0?ocid=msedgdhp&pc=ACTS&cvid=6a2b01629

