Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
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Frage von Arjan W. •

Sehr geehrte Frau Borchardt, Wann wird ENDLICH die Finanzierung der Psychotherapieweiterbildung geregelt? Tausende Absolventen sind in der Schwebe und eine gigantische Versorgungslücke bahnt sich an

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Antwort von CDU

Ihre Ungeduld ist nachvollziehbar. Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde ein neuer Ausbildungsweg geschaffen. Nach dem Studium und der Approbation müssen die Absolventen eine mehrjährige Weiterbildung durchlaufen, bevor sie als Fachpsychotherapeuten umfassend an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen können. Die Finanzierung dieser Weiterbildung wurde jedoch bislang nicht ausreichend geregelt.

Die Verantwortung liegt nicht bei einer Stelle allein. Die Bundesländer und die Psychotherapeutenkammern sind für die inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildung, die Anerkennung der Weiterbildungsstätten und die Weiterbildungsordnungen zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium weist auf diese Kompetenzverteilung ausdrücklich hin.

Für die finanzielle Grundlage ist aber wesentlich der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Er muss insbesondere im Sozialgesetzbuch V festlegen, wie Weiterbildungsstellen in Praxen, Ambulanzen und Kliniken refinanziert werden. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Weiterbildungseinrichtungen können das Problem nicht allein lösen, solange ihnen der notwendige gesetzliche Finanzierungsrahmen fehlt.

Es bestehen bereits einzelne Regelungen zur Vergütung von Behandlungen in Weiterbildungsambulanzen. Diese bilden jedoch nicht sämtliche Kosten der Weiterbildung ab. Neben einem angemessenen Gehalt müssen auch verpflichtende Weiterbildungsbestandteile wie Supervision, Theorievermittlung und weitere Qualifizierungsleistungen finanziert werden. Genau daran fehlt es weiterhin. Auch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Mai 2026 wurde deutlich, dass die gegenwärtige Finanzierung nicht ausreicht und ohne eine Neuregelung mittelfristig eine Versorgungslücke droht.

Ihre Sorge ist deshalb berechtigt. Es darf nicht dazu kommen, dass approbierte Absolventen keine Weiterbildungsstelle finden, obwohl Psychotherapeuten dringend gebraucht werden. Die Ausbildungsreform kann nur funktionieren, wenn dem neuen Berufsweg auch eine tragfähige Finanzierung folgt.

CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich verpflichtet, die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicherzustellen. Diese Vereinbarung gilt für die laufende Legislaturperiode.

Ich werde dieses Anliegen in meine weitere parlamentarische Arbeit aufnehmen. Ich sichere Ihnen zu, dass die Finanzierung der Psychotherapieweiterbildung in dieser Legislaturperiode angegangen wird. Dabei braucht es eine verlässliche Gesamtlösung für den ambulanten und den stationären Bereich. Eine weitere Übergangsregelung, die nur einen Teil der Kosten erfasst, würde das grundlegende Problem nicht lösen.

Einen konkreten Termin für die Vorlage eines Gesetzentwurfs kann ich Ihnen derzeit noch nicht nennen. Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt unseriös. Der politische Auftrag ist durch den Koalitionsvertrag jedoch eindeutig. Dieser Verpflichtung müssen nun gesetzgeberische Schritte folgen.

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