Ist eine auskömmlicher Überschuss beim Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis auch nach der Reform sichergestellt?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
entsprechend der aus den realen Verhältnissen meiner Praxis abgeleiten Berechnung kann ich aktuell einen monatlichen Überschuss von ca 3880 Eur vor Steuern erwirtschaften (23 Std x43 Wochenx14,54 Eur=113280 Eur; Ausgaben mind.: GKV/GPV 14600+RV 21100+Miete/NK 11000+sonstige Betriebsausgaben 5000=51700 Eur; Jahresüberschuss 61580 Eur; Investionsabzüge Ausbildung: dir. Ausb.kost. + Verdienstausfall durch Ausb.sstunden + Erwerb 1/2-Kassensitz = 150000 Eur. Bei Umlage auf 10 Jahre -ohne Zinsen- verbleibt ein Jahresüberschuss von 46580 Eur). Das ist nach 10 Jahren Ausbildung als Selbstständiger nicht viel, reicht aber "zum Überleben".
Durch die Reform sollen die Ausgaben gedeckelt werden. Evtl werden mit einem 1/2-Sitz dann nur 12-20 Stunden vergütet. Das reicht nicht für die Existenz. Falls alle Therapeuten einen ganzen Sitz benötigen entsteht eine Versorgungslücke, da diese dann trotzdem nur durchschn. 25 Std würden. Welche Maßnahmen werden dagegen getroffen?

