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Simone Borchardt
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Frage von Ulrich S. •

Halber Kassensitz = reduzierte Tätigkeit?

Sie verweisen darauf, dass alle Bereiche im Gesundheitswesen Konsolidierungsbeiträge leisten müssen. Gleichzeitig entsteht politisch der Eindruck, ein „halber Kassensitz“ entspreche einer Teilzeittätigkeit. Tatsächlich entsprechen ca. 27 Sitzungen/Woche inkl. verpflichtender Dokumentation, Berichte, Antragswesen, TI/ePA und Praxisorganisation realistisch einer Vollzeitbelastung.

Teilen Sie diese Einschätzung? Falls nein: Auf welcher konkreten Arbeitszeitkalkulation basiert Ihre Bewertung?

Wenn Psychotherapie – wie von Ihnen gefordert – Beiträge leisten soll: Wie sollen Praxen eine Kürzung von 4,5 % konkret ausgleichen, obwohl weder Preise frei angepasst noch Leistungen beliebig ausgeweitet werden können und gleichzeitig die Fixkosten steigen? Ich bitte um eine konkrete, nachvollziehbare Antwort, nicht um einen allgemeinen Verweis auf „alle Bereiche“.

Gleichzeitig: Welche realistische Möglichkeit sehen Sie, Einsparungen zu leisten, ohne Versorgungsumfang oder Qualität zu reduzieren?

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Antwort von CDU

Der Hinweis auf einen hälftigen Kassensitz bezog sich nicht darauf, die Arbeit in psychotherapeutischen Praxen pauschal als bequem oder geringfügig darzustellen. Er bezog sich auf den Unterschied zwischen persönlicher Belastung und vertragsärztlichem Versorgungsauftrag.

Ein hälftiger Kassensitz ist im System der gesetzlichen Krankenversicherung ein reduzierter Versorgungsauftrag. Das bleibt auch dann so, wenn die konkrete Praxisorganisation, Dokumentation, Berichte, Antragswesen, TI, ePA und Verwaltung im Alltag eine erhebliche zusätzliche Belastung verursachen. Diese Belastung bestreite ich nicht. Sie ändert aber nicht die rechtliche und versorgungsplanerische Einordnung des Sitzes.

Der Ausgangspunkt meiner vorherigen Antwort war eine konkrete Schilderung, wonach ein voller Versorgungsumfang wegen familiärer Betreuungspflichten nicht möglich sei. Das ist persönlich nachvollziehbar. Es kann aber nicht der Maßstab für die Finanzierung und Steuerung eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems sein. Viele Menschen in Gesundheitsberufen arbeiten unter erheblichen familiären Belastungen, mit Kindern, Pflegeverantwortung, Schichtdiensten oder langen Arbeitswegen. Ich habe selbst über viele Jahre Vollzeit gearbeitet und zwei Kinder großgezogen. Deshalb habe ich großen Respekt vor dieser Belastung, halte es aber für falsch, daraus einen generellen Anspruch abzuleiten, einen hälftigen Versorgungsauftrag politisch wie einen vollen Versorgungsauftrag zu behandeln.

Ihre Angabe von etwa 27 Sitzungen pro Woche zeigt, dass in einer solchen Praxis viel gearbeitet wird. 27 Sitzungen à 50 Minuten bedeuten bereits 22,5 Stunden reine Sitzungszeit. Hinzu kommen Dokumentation, Abrechnung, Berichte, Organisation und technische Anforderungen. Daraus kann eine hohe Wochenbelastung entstehen. Gleichwohl ist diese Betrachtung nicht identisch mit der Frage, welcher Versorgungsauftrag übernommen wurde und welche Kapazität dem System damit verbindlich zur Verfügung steht.

Zur Honorarfrage gilt: Eine Absenkung um 4,5 Prozent ist spürbar. Auch ist richtig, dass psychotherapeutische Praxen ihre Preise nicht frei anpassen können. Das gilt im GKV-System aber für viele Leistungserbringer. Krankenhäuser, Apotheken, Heilmittelerbringer, Pflege, Arztpraxen und Beitragszahler stehen ebenfalls unter Druck. Die gesetzliche Krankenversicherung kann steigende Kosten nicht dauerhaft ungeprüft weiterreichen. Deshalb müssen auch wichtige Leistungsbereiche ihren Beitrag zur Stabilisierung leisten.

Einsparungen dürfen nicht zulasten notwendiger Behandlung gehen. Realistische Entlastungen liegen in weniger Bürokratie, schlankeren Antragsverfahren, besser nutzbarer Digitalisierung, klareren Behandlungswegen, weniger Doppelstrukturen und einer stärkeren Nutzung wirtschaftlicher Versorgungsformen, wo diese fachlich sinnvoll sind. Nicht jede Konsolidierung ist automatisch ein Angriff auf die Versorgung.

Psychotherapie ist wichtig. Aber auch Psychotherapie steht nicht außerhalb der Finanzierungsrealität der gesetzlichen Krankenversicherung. Persönliche Belastung verdient Respekt. Sie ersetzt aber nicht die nüchterne Unterscheidung zwischen individueller Arbeitswoche, Praxisorganisation und dem übernommenen Versorgungsauftrag.

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