Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
217 / 217 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Katia R. •

Haben Sie vor, die Psychotherapie für Erwachsene in den nächsten Jahren aus dem Leistungskatalog zu streichen?

Wir haben alle den Eindruck gewonnen, dass Sie und Ihre Parteifreunde nicht sehr viel von Psychotherapie halten. Der Angriff auf uns war so unerbittlich, dass wir nicht den Eindruck erhalten haben, dass Sie die Relevanz von Psychotherapie begriffen haben. Sie schicken nun eine ganze Reihe von (bislang mittelständigen) Psychotherapeuten in prekäre Arbeitsverhältnisse und Altersarmut. Der Rechtsweg ist lang - bis dahin regieren Sie (was ich vermute) bereits zusammen mit der AFD. Bereits jetzt orientieren sich viele von uns um. Vielen von uns drohen Zwangsversteigerungen, Kündigungen von Renten- und Versicherungsverträgen, kaum bezahlbare Schulden, und andere Erschwernisse wie etwa eine Arbeit, in der man verheizt wird, wenn man nicht aussteigt. Die Mieten in Großstädten steigen exorbitant. Ihr Vorgehen erlebe ich als staatliche Willkür. Wollen Sie uns loswerden?

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Nein. Es gibt weder einen Beschluss noch eine politische Absicht, die Psychotherapie für Erwachsene aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Die psychotherapeutische Behandlung bleibt ausdrücklich im Sozialgesetzbuch verankert. Gesetzlich Versicherte haben bei einer psychischen Erkrankung weiterhin Anspruch auf eine Behandlung nach der Psychotherapie-Richtlinie.

Ihre Frage beruht damit auf Unterstellungen, die mit der tatsächlichen Rechtslage nichts zu tun haben. Niemand will Psychotherapeuten „loswerden“. Auch die Spekulation über eine künftige Koalition mit der AfD entbehrt jeder Grundlage und trägt nichts zu einer sachlichen Diskussion bei.

Richtig ist, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde durch den Erweiterten Bewertungsausschuss zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt. Gegen diesen Beschluss hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechtliche Schritte angekündigt. Es handelt sich also nicht um eine willkürliche Einzelentscheidung des Bundestages, sondern um ein gesetzlich geregeltes Verfahren innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Ab 2027 werden psychotherapeutische Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Dabei wird der bisherige Leistungsbedarf in das Vergütungsvolumen einbezogen. Für am 31. Dezember 2026 noch laufende, genehmigungspflichtige Behandlungen dürfen im Jahr 2027 keine honorarbegrenzenden Maßnahmen angewandt werden. Die Behauptung, laufende Therapien würden plötzlich nicht mehr finanziert oder die Versorgung werde vollständig beseitigt, ist daher falsch.

Budgetierung und begrenzte Gesamtvergütungen prägen seit Jahren große Teile der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Sie sind kein Berufsverbot und keine Abschaffung einer Leistung. Praxen anderer medizinischer Bereiche mussten ihre Arbeitsweise ebenfalls an veränderte Vergütungsregeln anpassen. Dass eine solche Umstellung wirtschaftlich anspruchsvoll sein kann, bestreite ich nicht. Aus ihr folgt aber weder zwangsläufig Altersarmut noch die flächendeckende Insolvenz psychotherapeutischer Praxen.

Wie hoch die tatsächlichen Auswirkungen für eine einzelne Praxis sein werden, hängt unter anderem von der regionalen Honorarverteilung und dem konkreten Leistungsspektrum ab. Pauschale Aussagen über bevorstehende Zwangsversteigerungen lassen sich daraus nicht seriös ableiten.

Kritik an den beschlossenen Einschnitten ist legitim. Die Darstellung, der Staat wolle eine gesamte Berufsgruppe vernichten oder psychisch kranken Menschen künftig die Behandlung verweigern, ist dagegen maßlos. Eine sachliche Debatte muss zwischen einer Veränderung der Vergütung und der Abschaffung einer Versorgung unterscheiden. Letztere findet nicht statt.
 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt