Gesundheitsreform: warum wurden Maßnahmen mit Risiko für die Versorgung ausgewählt, obwohl die Finanzkomission Alternativen mit vergleichbarem Einsparvolumen ohne Versorgungsrisiko vorgeschlagen hat?
Sehr geehrte Frau Borchert,
Die Finanzkommission hat mit den Kategorien A und A* ausdrücklich Maßnahmen benannt, die Einsparungen ohne negative Effekte auf die Versorgungsqualität ermöglichen – teilweise mit vergleichbarem Finanzvolumen. Dennoch wurden mit der Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung sowie der Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie bewusst Vorschläge der Kategorie B umgesetzt. Können Sie konkret darlegen, welche Priorisierungskriterien dazu geführt haben, dass diese Optionen gegenüber den vorhandenen A/A*-Alternativen gewählt wurden?
Wie rechtfertigen Sie dabei die Verteilungswirkung dieser Entscheidung: dass insbesondere Psychotherapeuten – mit niedrigen Ausgangshonoraren im Vergleich aller Facharztgruppen, sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen sind, deren Zugang zur Versorgung besonders sensibel ist?

