Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
52 / 52 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Susanne M. •

Bei steigenden Praxiskosten und stetiger Zunahme psychischer Erkrankungen wurden die Honorare für Psychotherapeuten zum 1.4.26 um 4,5 % gekürzt. Welche Schritte erachten Sie nun als notwendig?

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Die Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist das Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Entscheidungen hierzu werden im Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband auf Grundlage empirischer Daten getroffen. Maßgeblich war zuletzt die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für den medizinischen Bereich sowie ergänzende Auswertungen zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen.

Unabhängig von der konkreten Entscheidung ist klar, dass die Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung weiter deutlich zunimmt. Gleichzeitig stehen viele Praxen unter wirtschaftlichem Druck durch steigende Personal, Energie und Sachkosten. Vor diesem Hintergrund halte ich mehrere Schritte für erforderlich.

Erstens ist eine kontinuierliche, transparente und methodisch belastbare Überprüfung der Datengrundlagen notwendig. Vergütungsentscheidungen müssen die tatsächliche Kostenentwicklung und die Versorgungsrealität in den Praxen sachgerecht widerspiegeln. Nur so lässt sich Vertrauen in die Verfahren der Selbstverwaltung sichern.

Zweitens sollten strukturelle Verbesserungen in der Versorgung konsequent vorangetrieben werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Belastungen, eine stärkere Unterstützung der Praxen bei organisatorischen und digitalen Prozessen sowie eine bessere Verzahnung mit anderen Versorgungsbereichen, etwa der hausärztlichen Versorgung oder niedrigschwelligen Beratungsangeboten.

Drittens ist aus meiner Sicht eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung erforderlich. Versorgungskapazitäten müssen stärker am tatsächlichen regionalen Bedarf ausgerichtet werden. Ziel ist es, Wartezeiten zu verkürzen und den Zugang insbesondere für schwer belastete Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Viertens sollte auch die Prävention psychischer Erkrankungen stärker in den Blick genommen werden. Frühzeitige Unterstützungsangebote, etwa in Schulen, Betrieben oder kommunalen Strukturen, können dazu beitragen, spätere intensive Behandlungsbedarfe zu reduzieren.

Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren zur jüngsten Vergütungsanpassung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Entscheidungen der Selbstverwaltung können zudem grundsätzlich gerichtlich überprüft werden.

Für mich bleibt zentral, dass wir eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung langfristig sichern. Dieses Ziel ist politisch fest verankert und wird in den kommenden Reformschritten weiter verfolgt.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt