Welche Konsequenzen muss es Ihrer Meinung nach geben, nachdem die gesamte afd vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird?
Wie werden Sie bei einem erneuten Antrag auf Verbot der afd nach Art. 21 (2, 4) GG entscheiden? Was muss ggf. noch passieren, dass Sie einem Verbotsantrag zustimmen werden? Und wie stehen Sie zu dem Aussagen von Herrn Spahn, die afd wie jede andere Oppositionspartei zu behandeln?

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Was Jens Spahn meiner Einschätzung nach meinte, ist, dass die AfD sich gerne gezielt in die Opferrolle begibt und diese öffentlichkeitswirksam inszeniert. Eine besondere Behandlung spielt ihr dabei oftmals in die Karten und verstärkt genau dieses Narrativ. Vor diesem Hintergrund wird argumentiert, die AfD in Verfahrensfragen wie jede andere Fraktion zu behandeln und ihr so keine Steilvorlage zu bieten.
Fakt ist: Die Abgeordneten der AfD wurden demokratisch gewählt und damit haben sie – wie auch die aus ihnen bestehende Fraktion – grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere Abgeordnete bzw. Fraktionen. Diese Rechte können die Abgeordneten beziehungsweise kann die Fraktion der AfD (wie jede andere Fraktion) auch gerichtlich einklagen.
Die jüngste Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz nehme ich sehr ernst. Ich werde das Gutachten, das mir zurzeit leider noch nicht vorliegt, sorgfältig prüfen und gründlich analysieren, um darauf aufbauend fundierte Entscheidungen zu treffen. Lässt sich auf der Grundlage der in dem Gutachten niedergelegten Begründung die Einstufung nachvollziehen, werde ich daraus auch die entsprechenden Konsequenzen ableiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert