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Frage von Thomas W. •

Frage an Sigmar Gabriel von Thomas W. bezüglich Recht

Ich möchte gern einmal wissen, warum es in Deutschland nicht möglich ist, das politische Fragen per Volksabstimmung entschieden werden.
Ich frage mich seit geraumer Zeit, was an einem Staat denn bitteschön demokratisch sein kann, wenn der Buerger von der politischen Willensbildung völlig ausgeschlossen ist,
und er sogar stets und ständig eine Politik gegen seinen deutlichen Willen zu ertragen hat.
Ich weiss das Volksabstimmungen im Augenblick aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich sind, jedoch lassen sich Gesetze ändern. Wenn es um einen neuen "Maulkorbparagraphen" geht, dann ist eine solche Gesetzesänderung doch schliesslich auch keine Schwierigkeit. Ich behaupte nun, dass Sie, wollen sie hierauf EHRLICH antworten, ungefähr folgendes schreiben muessten:

Lieber Herr Wimmer,

Volksabstimmungen wird es mit der SPDCDUFDPCSUGRUENEPDS niemals geben, weil die Interessen des Volkes nicht deckungsgleich mit den Interessen des Kapitals sind. Da wir bundesdeutschen Politiker uns ausschliesslich dem Kapital verpflichtet fuehlen und uns das Volk völlig schnuppe, ja sogar lästig ist, werden Sie wohl verstehen, dass fuer Volksabstimmungen in diesem Land kein Platz ist. Wo kämen wir denn hin, wenn z.B. die Deutsche Bank aufgrund der Wirkung irgendeiner Volksabstimmung plötzlich keine 50-prozentige Gewinnsteigerung im Jahr mehr zu verzeichnen hätte. Das werden Sie sicher sofort einsehen, lieber Herr Wimmer, Gewinn muss sein! Egal wie! Im kleinen, aber dafuer mächtigen Kreis, wollen wir uns gegenseitig die Millionen und ebenso die wohldotierten Posten zuschieben, und dazu können wir doch den kleinen Mann oder die kleine Frau von der Strasse nicht gebrauchen, die uns dann mit ihren Volksabstimmungen alles verderben. Nein, das geht doch nun wirklich nicht!

Tschaui ihr Sigmar

Nun, können sie diese -recht ketzerische- Annahme widerlegen, und können Sie mir bitte erklären, was an der jetzigen BRD irgendwie demokratisch ist ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wimmer,
die Widerlegung Ihres Vorurteils ist ganz einfach: Schauen Sie in die Niedersächsischen Landesverfassung. Dort werden Sie sehen, dass zur Zeit der SPD-Landesregierung dort Mitte der 90er Jahre eine ganze Reihe von plebiszitären Elementen einfügt worden sind: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksabstimmung. Zur Zeit laufen zwei Volksbegehren, die das Ziel haben, in zu einer Volksabstimmung zu kommen. Einmal über zur Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit und zu anderen gegen die Abschaffung des Landesblindengeldes. Beide Abstimmungen richten sich gegen die aktuelle CDU-Landespolitik.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der laufenden Legislaturperiode einen Antrag zur Änderung der Verfassung eingebracht, um auch im Grundgesetz Volksabstimmungen zu ermöglichen (z.B. zum Thema EU-Erweiterung etc.) Dies ist am Widerstand von CDU und CSU im Bundesrat gescheitert.

Mit freundlichem Gruß, Ihr Sigmar Gabriel.