(...) Naturheilkundliche Verfahren, für die es einen Nutzennachweis gibt, finden sich zu Recht dort, wo sie sinnvoll und notwendig sind, auch im Pflichtleistungskatalog der GKV. Auf Grund der fehlenden Wirksamkeitsnachweise für homöopathische Arzneimittel wird dies sowohl von mir als auch von der SPD-Fraktion teilweise kritisch gesehen, dass Krankenkassen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler diese Mittel finanzieren und Kassen das vor allem als Marketinginstrument nutzen. (...)
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