(...) Aus diesem Verbot der Mischfinanzierung leitet Herr Meyer die Nichtigkeit der Finanzierungsverträge für „Stuttgart 21“ ab. Hierbei ist zunächst festzustellen, dass im Fall des Infrastrukturprojektes „Stuttgart 21“ eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern nicht möglich ist. (...)
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