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Siegbert Droese
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Frage von Martin L. •

Frage an Siegbert Droese von Martin L. bezüglich Finanzen

40 Prozent der Bundesbürger ab zehn Jahren engagieren sich laut Statistischem Bundesamt (2012) ehrenamtlich. Die Menschen sind bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen aktiv. Sie machen das nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude und der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.

Leider gilt dies bisher nicht für die ca. 4.000 ehrenamtlichen Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung. Mit Schreiben vom 19.1.2007 lehnte es „im Namen des Bundesministers der Finanzen Herrn Peer Steinbrück“ (der ihn um die Beantwortung eines entsprechenden Schreibens des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund gebeten hatte) der damalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Herr Dr. Axel Nawrath ab, die Steuerbefreiung für gemeinnützige Tätigkeiten und Körperschaften in § 3 Nr. 26 des EStG dahingehend auszuweiten, dass davon auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Rentenversicherung erfasst würden. Als Begründung wurde angeführt, dass die Rentenversicherungsträger „nicht gemeinnützig“ seien und die ehrenamtliche Tätigkeit für diese nicht gemeinnützig i.S. der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung sei. Zudem würde die Anwendung der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Rentenversicherung „zu für die öffentliche Hand nicht zu verkraftenden Steuermindereinnahmen führen.“

Sind Sie bereit, sich im Falle Ihrer Wahl in den 19. deutschen Bundestag umgehend dafür einzusetzen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Versichertenberater der Rentenversicherung als gemeinnützig anerkannt und ihnen die Ehrenamtspauschale spätestens ab 1.1.2018 zugebilligt wird ?

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