Antwort 18.08.2017 von Sepp Müller CDU
(...) Grundsätzlich ging die Kritik vieler Abgeordneter dahin, dass mit dem LebenspartnerschaftsG eine gute gesetzliche Basis vorliegt, als das man innerhalb einer Woche eine solche grundsätzliche Frage durchs Parlament jagt. Hier werden meines Erachtens wesentliche Grundsätze unseres Grundgesetzes tangiert, die vorher eingehend hätten diskutiert werden müssen. (...)

