Wichtig ist zudem: Die für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Mittel dürfen nicht für andere Versorgungsbereiche verwendet werden.
Zunächst möchte ich klarstellen: Nach meinem Verständnis geht es nicht darum, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen.
Für mich ist dabei wichtig: Eine solche Kopplung darf nicht schematisch und ohne Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit der Menschen erfolgen.
Unabhängig davon beobachten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen die Preisentwicklung weiterhin sehr genau.
Gerade im ländlichen Raum hängt ein verlässlicher ÖPNV zunehmend davon ab, ausreichend qualifiziertes Fahrpersonal zu gewinnen.
Als Abgeordneter respektiere ich die Gewaltenteilung und nehme daher keinen Einfluss auf laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren.

