Auf welcher Grundlage sprechen Sie von 60.000 Arbeitsplätzen, die durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geschützt würden?
In Ihrer Rede zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Plenarprotokoll 21/90) sagten Sie, das Gesetz schütze 60.000 Arbeitsplätze in Deutschland.
Die einzige mir bekannte, ähnliche Zahl stammt vom Fachverband Biogas: 67.300 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt an der gesamten Biogasnutzung in Deutschland hängen – über alle Sektoren hinweg (Strom, Wärme, Industrie), nicht speziell an der Gebäudewärme-Regelung dieses Gesetzes.
Beziehen Sie sich auf diese Zahl? Wenn ja: Auf welcher Berechnung beruht die Zuordnung speziell zum Gebäudemodernisierungsgesetz? Falls nicht: Welche Quelle liegt zugrunde?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die von mir genannte Größenordnung von rund 60.000 Arbeitsplätzen bezieht sich auf die Beschäftigung entlang der heimischen Bioenergie- und Biogas-Wertschöpfungskette – also Anlagenbetrieb, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstleister, Zulieferer und regionale Energieversorgung. Der Fachverband Biogas beziffert die Zahl der direkt und indirekt mit der Biogasnutzung verbundenen Arbeitsplätze zuletzt auf rund 67.300.
Das Gesetz schafft durch die Zulassung klimaneutraler Gase und Öle, durch die Bio-Treppe und durch Technologieoffenheit eine Perspektive für diese heimische Wertschöpfung.

