Auf welcher Grundlage sprechen Sie von 60.000 Arbeitsplätzen, die durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geschützt würden?
In Ihrer Rede zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Plenarprotokoll 21/90) sagten Sie, das Gesetz schütze 60.000 Arbeitsplätze in Deutschland.
Die einzige mir bekannte, ähnliche Zahl stammt vom Fachverband Biogas: 67.300 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt an der gesamten Biogasnutzung in Deutschland hängen – über alle Sektoren hinweg (Strom, Wärme, Industrie), nicht speziell an der Gebäudewärme-Regelung dieses Gesetzes.
Beziehen Sie sich auf diese Zahl? Wenn ja: Auf welcher Berechnung beruht die Zuordnung speziell zum Gebäudemodernisierungsgesetz? Falls nicht: Welche Quelle liegt zugrunde?

