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Sepp Daxenberger
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Frage von Werner D. •

Frage an Sepp Daxenberger von Werner D. bezüglich Umwelt

sehr geehrter herr daxenberger,
ich wohne in direkter nähe eines naturschutzgebietes, dem haspelmoor, einem von zwei verbliebenen hochmooren im voralpengebiet. das moor liegt direkt an der magistralen eisenbahnlinie münchen-augsburg, die derzeit viergleisig ausgebaut wird.
nun hat ein auswärtiger csu-bürgermeister, reimensberger aus eching, für seinen am moor anliegenden besitz bauanträge für biomassedeponien bzw. stadel etc. gestellt, um ab 2010 das das haspelmoor umgebende gebiet, derzeit als streuwiesen und im wiesenbrüterprogramm genutzt, zur biomasseerzeugung zu nutzen. die kläranlage der gemeinde hattenhofen liegt direkt anbei, die eintragung von klärschlamm steht zur düngung der feuchtwiesen wohl zu befürchten. die beeinträchtigung des naturschutzgebietes steht wohl ausser zweifel, wiewohl die homepage des ehemaligen landratskandidaten die energetische nutzung auch von schutzgebieten ausdrücklich ausweist.

bestehen behördlicherseits informationspflichten der bevölkerung bezüglich des status der betroffenen gebiete und haben sie das gefühl, das dies eine csu-linie im rahmen der "neuen energiegewinnung" darstellt, die so erstmal ausprobiert werden soll?

ich habe hier versucht, über eine zwischennutzung des aufgelassenen fahrdienstleiterhauses vor mehr als 10 jahren ein kleines museum bzw. infotor am eingang des moores zu installieren. offensichtlich will man hier aber keine öffentlichkeit herstellen.

Werner Dollansky

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dollansky.

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen angesprochen Thema ist sehr komplex. Grundsätzlich gilt natürlich die absolute Schutzwürdigkeit. Nach dem Naturschutzgesetz dürfen diese Flächen nicht verändert werden. Jegliche Nutzungsänderung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Wenn die Fläche für den Bau von Stadel ect. außerhalb des Schutzgebietes liegt, ist eine Baugenehmigung auch nicht so einfach möglich. Es ist sicher im Außenberreich und daher von Bebauung frei zu halten. Das Mähen und das Nutzen der Streuwiesen war früher normal und auch wichtig, um die Nährstoffe aus der Fläche zu bringen. Ich selbst habe Streuwiesen, die jedes Jahr im Herbst gemäht werden. Es ist jedoch streng verboten, diese Flächen zu düngen, da sie sonst ihre natürliche Artenvielfalt verlieren. Wenn der Aufwuchs nicht mehr als Einstreu genutzt werden kann, kann er entweder kompostiert, oder als Biomasse verbrannt werden.
Ganz sicher steht Ihnen aber ein Informationsrecht durch die Gemeinde und das Landratsamt zu. Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt (Dachau mußte das sein, oder) wenden. Gerne biete ich ihnen auch an, daß ich mich ab Oktober als Landtagsabgeordneter um das thema kümmere. Für eine direkte Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an unsere Landesgeschäftsstelle im München. 80331 München Sendlinger Str. 47

Mit freundlichen Grüßen
Sepp Daxenberger