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Sebastian Steineke
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Frage von Andre B. •

„Warum soll es für den normalen Bürger die Chatkontrolle geben, und zugleich ein beschränktes Informationsrecht der Obrigkeit?“

Mir ist bewusst das dieses Thema mehrfach schon angesprochen wurde,dennoch ist es mir ein wichtiges Anliegen mehr Sichtbarkeit zu erzeugen.

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe.

Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit einfach als Gegenstimme zu zählen, ist gesetzlich und demokratisch aus meiner Sicht absolut untragbar. Den Bürgern die Totalüberwachung überzuwerfen und sich selber den Informationsrecht zu entziehen, sollte ein sofortigen Ausschlus des politischen Mandats nach sich führen.

Ich hoffe das Sie sich in dieser Angelegenheit dem soverän des Volkes entsprechend Maßnahmen ergreifen.

Beste Grüße

der Steuerzahler

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem Thema.

Unsere Position ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte. Zugleich ist es richtig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Maßgebend bleibt dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss unverzichtbar bleiben.

Zum aktuellen Stand: Die EU-Staaten haben sich zwischenzeitlich auf eine befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln bis April 2028 verständigt, mit der Messengerdienste freiwillig automatisiert nach Missbrauchsmaterial suchen dürfen – Verdachtsfälle müssen dabei vor einer Meldung durch einen Menschen verifiziert werden. Automatisiertes Scannen verschlüsselter Kommunikation ist davon ausgenommen. Rat und EU-Parlament verhandeln aber noch über den endgültigen Gesetzestext; erst mit einer Einigung beider Institutionen tritt eine dauerhafte Regelung in Kraft.

Zu Ihrer Kritik am Informationsfreiheitsgesetz: Das IFG bleibt eine wichtige Errungenschaft unseres demokratischen Rechtsstaats, an der Transparenzverpflichtung wird nicht grundsätzlich gerüttelt. Die derzeit diskutierten Anpassungen zielen auf neuartige hybride Bedrohungen sowie den Schutz kritischer Infrastruktur und staatlicher Beschäftigter vor Anfeindungen ab – nicht auf eine Abkehr vom Transparenzgrundsatz. Ich setze mich dafür ein, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang dabei ausreichend gewahrt bleibt.

Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass Kinderschutz und der Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation in Einklang gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke

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