Können Sie mir bitte erklären warum ich als Facharbeiter der mit 16 anfangen musste 51 Jahre arbeiten muss gegenüber ein Menschen der Studiert hat.
Guten Tag.
Wenn nun in der Rentenreform die der Herr Merz 1 zu 1 umsetzen will.
Werde ich im Gegensatz zu einem Studierten Akademiker 51 Jahre gearbeitet haben sollte das nicht möglich sein muss ich mit altersarmut rechnen. Obwohl ich mein leben lang eingezahlt habe. Ich habe mit 16 angefangen und bin jetzt 41 ununterbrochen in Arbeit nicht im Büro. Und habe auch während meiner gesamten Arbeitszeit weiter lernen müssen damit man im Beruf am Ball bleibt. Wie sollen die Menschen mit schweren körperlichen Berufen 51 Jahre schaffen. Zumal ja sowieso keiner mehr nach 45 Jahren gehen kann.
Mit freundlichen Gruß
M. L.
Pritzwalk
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte zu Ihrer langjährigen Erwerbsbiografie.
Erwerbsbiografien wie Ihre, die bereits mit 16 Jahren begannen und seither ununterbrochen andauern, zeugen von einer beachtlichen Arbeitsmoral und müssen selbstverständlich ihre Anerkennung im Rentensystem finden.
Daher möchte ich Ihnen Ihre Sorge vor einer unverhältnismäßigen Steigerung des Renteneintrittsalters nehmen: Die geplante Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung soll moderat erfolgen – acht Monate längerer Arbeitszeit stehen vier Monate längerer Rentenbezug bei einem zusätzlichen Lebensjahr gegenüber. Laut aktuellen Prognosen würde das Renteneintrittsalter dadurch bis 2041 um etwa ein halbes Jahr auf 67,5 Jahre steigen. Gleichzeitig wird aber auch durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Aktienrente nach skandinavischem Vorbild, das Versorgungsniveau ab den 2040er-Jahren perspektivisch auf über 50 Prozent gesteigert.
Gerade für Menschen wie Sie, die in körperlich belastenden Berufen tätig sind und gesundheitlich an ihre Grenzen stoßen, ist eine Härtefallregelung für die sog. Rente mit 63, die sogenannte „Schutzrente", vorgesehen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem langjährigen Beruf arbeiten kann, soll nach entsprechender Gesundheitsprüfung bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge und bis zu drei weitere Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen können – vorausgesetzt sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Diese Regelung soll gezielt Menschen mit langen Jahren in körperlich fordernden Tätigkeiten erreichen.
Die vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist Teil eines umfassendes Gesamtpakets der Alterssicherungskommission. Die Kommission hat Vorschläge erarbeitet, wie die Alterssicherung auch in Zukunft verlässlich, generationengerecht und finanzierbar bleiben kann. Dabei geht es darum, die Rente langfristig zu stärken, die Belastungen für Beitragszahler zu begrenzen und die Folgen des demographischen Wandels fair zu verteilen. In welcher genauen Form dieser Vorschlag sich in einem Gesetzesvorhaben wiederfinden wird, kann zudem heute noch nicht seriös beurteilt werden.
Ich hoffe, dass dies zumindest einen Teil Ihrer Sorge vor Altersarmut trotz lebenslanger Einzahlung nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke

