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Sebastian Steineke
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Frage von Hjalmar K. •

Halten Sie Maskenpflicht, Abstand und Handhygiene an Schulen und Covid-Impfung ab 12 Jahren für notwendig?

An Schulen gibt es Händedesinfektion, obwohl Übertragung von Covid durch Aerosole, Abstand, Maskenzwang obwohl nachweislich von Kindern keine wesentliche Infektionsgefahr ausgeht. Im Winter wurde bei einstelligen Temperaturen ständig quergelüftet. Auch ohne STIKO-Empfehlung sollen Kinder ab 12 gegen Covid geimpft werden, Nichtimpfung ggf. sanktioniert werden. Sehen Sie eine Kindeswohlgefährdung, wie u.a. der Familienrichter in Weimar?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kreutzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bzw. zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren und sind weitreichende Maßnahmen notwendig. Uns ist bewusst, dass insbesondere Familien, Kinder und Jugendliche die Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen in allen Lebensbereichen zu spüren bekommen haben. Die Bundesländer haben seit mehr als anderthalb Jahren die große Aufgabe zu meistern, Schulen und Kindergärten so lange wie möglich offen zu halten, ohne eine unkontrollierbare flächendeckende Virusausbreitung zu befeuern. Je nach Rahmenbedingungen werden von den Ländern Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen. Neben der Schule und Kita fielen Kindern auch die Freizeit- und Sportangebote sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe weg. Dies hatte Auswirkungen auf die Lernsituation der Kinder und Jugendlichen sowie soziale, psychische und gesundheitliche Einschränkungen zur Folge. Umso wichtiger ist es, dass wir nun unsere Kinder und Jugendlichen auf dem Weg aus der Pandemie nachhaltig und tatkräftig unterstützen und ihnen ein Durchstarten ins Leben ermöglichen. Für uns als Union ist eine außerordentliche Kraftanstrengung des Bundes nötig, damit kein Kind durch die Corona-Pandemie den Anschluss verliert. Daher begrüße ich es, dass die CDU-geführte Bundesregierung im Mai das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche beschlossen hat. Für die Jahre 2021 und 2022 werden rund zwei Milliarden Euro bereitgestellt, um Lernrückstände aufzuholen, außerschulische Angebote und Jugendarbeit im Sport auszubauen, die frühkindliche Bildung intensiver zu fördern und die junge Generation in Alltag und Schule zu unterstützen. Damit die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich normalisiert werden kann, sind für uns aber weitere Initiativen kurz-, mittel- und langfristig notwendig. Aus diesem Grund haben wir Ende Juni als Fraktion ein Positionspapier beschlossen, in dem wir weitere Forderungen an die Bundesregierung stellen. Dazu gehört, dass zur Bewältigung der sozialpsychologischen Folgen der Pandemie ein ständiger Rat „Kinder und Jugend in und nach der Corona-Pandemie“ eingerichtet, mit den Bundesländern Vorsorge für einen regulären Präsenzunterricht getroffen und mit einem Durchstarterprogramm den Kindern und Jugendlichen schnell wieder ein normales Leben ermöglicht werden soll. Abgesehen davon bin ich erleichtert, dass als Ergänzung zum bestehenden Förderprogramm für stationäre Luftfilter, der Bund den Ländern und Kommunen seit Juli weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um mobile Lüftungsgeräte in Schulen einzubauen.

Die Corona-Schutzimpfung ist nur ein Baustein, um auch das Leben der Kinder und Jugendliche weitestgehend zu normalisieren. Natürlich sollte gerade bei Kindern der Einzelfall sorgsam geprüft und der Mehrwert mit den möglichen Risiken abgewogen werden. Daher bleibt die Impfung freiwillig. Die Entscheidung von Bund und Ländern, allen ab zwölf Jahren eine Impfung anzubieten, steht nicht im Widerspruch zur Stiko. Es soll nur allen Kindern und Jugendlichen, die sich impfen lassen wollen, die Möglichkeit geben, dies zu tun. Es bleibt eine individuelle Entscheidung. Die sonstigen Hygienemaßnahmen an Schulen sollten je nach Infektionsgeschehen flexibel gehandhabt werden und liegen in der Regelungskompetenz der Länder. Der Beschluss des Amtsgerichts Weimar ist im Übrigen bereits wegen einer Reihe von Gründen durch das Oberlandesgericht Erfurt aufgehoben worden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke