Werden Sie sich für eine nachhaltige psychotherapeutische Versorgung und gegen die Budgetierung von Psychotherapie einsetzen?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
obwohl es klare Empfehlungen GEGEN eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gab, soll der Gesundheitsausschuss nun hierüber entscheiden. Eine Abwägung, die aus gesamtgesellschaftlicher, ökonomischer und sozialer Sicht nur gegen die Budgetierung bisher extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen ausfallen kann. Alles andere würde zu einer drastischen Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung und langfristig zu einem deutlichen Anstieg an Folgekosten (Krankenzeiten, stationäre Aufenthalte, Erwerbsunfähigkeitsberentungen, Anstieg psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit entsprechend eingeschränkter Leistungsfähigkeit als zukünftige Rentensicherer, etc.) führen.
Daher bitte ich Sie, sich für eine gute und nachhaltige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Hinweise zur aktuellen Versorgungssituation in der Psychotherapie. Die steigende Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung und die vielfach langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind eine große Herausforderung, die ich sehr ernst nehme.
Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung derzeit unter erheblichem finanziellem Druck. Ziel des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist es daher, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und einen weiteren starken Anstieg der Beiträge möglichst zu begrenzen. Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen dabei unterschiedliche Bereiche des Gesundheitssystems.
Für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung bedeutet dies, dass bisher extrabudgetär vergütete Leistungen künftig stärker begrenzt werden sollen. Eine Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist dabei jedoch nicht vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt weiterhin durch die Vertragspartner auf Landesebene (Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen).
Mir ist bewusst, dass die geplanten Änderungen von vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Sorge betrachtet werden. Diese Rückmeldungen erreichen mich auch aus meinem Wahlkreis, wo ich regelmäßig das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der psychotherapeutischen Versorgung suche.
Im parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, die Auswirkungen auf die tatsächliche Versorgungssituation sorgfältig zu prüfen. Für mich ist dabei entscheidend, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auch künftig verlässlich und zeitnah Zugang zu einer bedarfsgerechten Behandlung erhalten. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag wurden deshalb verschiedene Maßnahmen vereinbart, um die Versorgung weiter zu verbessern. Dazu gehören unter anderem der Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, die sinnvolle Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, Verbesserungen in der Notfallversorgung sowie eine bedarfsgerechtere Planung von Versorgungsangeboten, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für den ländlichen Raum.
Diese Maßnahmen wollen wir nun konsequent umsetzen. Denn eine gute psychotherapeutische Versorgung ist nicht nur gesundheitspolitisch wichtig, sondern hilft auch dabei, langfristige soziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden.
Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Schmidt

